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Datenschutzgrundverordnung - Hüttenbuch

Da es einige Anfragen gab, ob das Auflegen des Hüttenbuchs nach der neuen Datenschutzgrundverordnung nach wie vor möglich ist, dürfen wir das im Folgenden kurz erläutern:

Solange das Hüttenbuch als reines und vor allem freiwilliges Gästebuch geführt wird, ist die Verwendung weiterhin erlaubt. Dh. wenn der Wanderer oder die Wanderin das Hüttenbuch freiwillig ausfüllt und dort seinen Namen, Adresse, Telefonnummer, die begangene Route und die Weg- und Wetterbedingungen bekannt gibt, ist hier eine "konkludente Einwilligungserklärung" vorhanden. Das ist weiterhin erlaubt. Somit darf das Buch aufliegen und jeder darf darin lesen (ist ja der Sinn des Hüttenbuches). Das Hüttenbuch muss allerdings auf der Hütte verbleiben und darf nicht für andere Zwecke genutzt oder veröffentlicht werden.

 

Diese Daten weiterverwenden und selbst Auswertungen damit zu machen sind natürlich NICHT erlaubt. Einzige Ausnahme: Die Datenschutzgrundverordnung sieht Freigaben zur Datennutzung im "lebenswichtigen Interesse des Betroffenen" vor. Somit darf z. B. die Bergrettung (oder auch jede andere Person oder Organisation, welche das Leben eines Menschen retten möchte) auf diese Daten ohne weiteres zugreifen und diese Daten auch nutzen, allerdings nur zum Schutz dieser Person.

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Kontakt

Sicherheitsbeauftragter der Naturfreunde Österreich
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